Tagesordnung der Mitgliederversammlung der WSAK MSP am 14.03.2015

Tagungsort:  17087 Altentreptow, Oberbaustr. 62 – Saal des Fritz-Reuter-Hauses
Beginn:  09°° Uhr
Ende: gegen ca. 13°° Uhr

  1. Begrüßung durch den Kassenvorsteher und Bekanntgabe des Versammlungsleiters
  2. Bekanntgabe und Beschluss der Tagesordnung
  3. Ausführungen zur Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  4. Rechenschaftsbericht der WSAK MSP / Vorsteher WSAK  – Edgar Will
  5. Ausführungen zum Wildschadensgeschehen / Geschäftsführer WSAK – Manfred Bergmann
  6. Ausführungen zur finanziellen Lage der WSAK / Schatzmeister WSAK – Toni Jaschinski
  7. Bericht der Rechnungsprüfer der WSAK / Hauptrechungsprüfer WSAK – Klaus Spiegel
  8. Diskussion zu Punkt TOP 4 – 7
  9. Abstimmung zu TOP 4 und 6 / Entlastung des Vorstandes
  10. Kurze Pause
  11. Wahl einer Wahlkommission
  12. Vorstellung des Abwahlantrages und Begründung zur Abwahl Frau Schipmann aus dem Vorstand der WSAK
  13. Abstimmung über die Abwahl laut TOP 11
  14. Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes, für den Fall, dass die Mitgliederversammlung für die Abwahl von Frau Schipmann votiert
  15. Schlusswort des Vorstehers der WSAK

Edgar Will

Kassenvorsteher

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

Der Vorstand der WSAK MSP lädt entsprechend § 7 Absatz 1 der am 03.03.2012 auf der Gründungsversammlung in Basepohl beschlossenen Hauptsatzung, sowie entsprechend § 27 Absatz 3, Satz 2 und Absatz 4 des Landesjagdgesetzes, alle Mitglieder der WSAK MSP zur Mitgliederversammlung ein.

Ort:  17087 Altentreptow, Oberbaustr. 62 –  Saal des Fritz-Reuter-Hauses
(öffentliche Parkplätze sind in unmittelbarer Nachbarschaft des Fritz-Reuter-Hauses  vorhanden)

Termin: 14.03.2015  Beginn: 09.00Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr

Gesetzliche Mitglieder der WSAK MSP sind laut § 3, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP sowie § 27, Absatz 1 des Landesjagdgesetzes, die im Kassengebiet ansässigen:

  • Jagdgenossenschaften,
  • Eigentümer eines Jagdbezirkes,
  • Pächter oder die Benannten eines Jagdbezirkes,
  • Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.

Freiwillige Mitglieder entsprechend § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der WSAK MSP sind ebenso eingeladen.
Laut § 7, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP, hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

Edgar Will

Kassenvorsteher