Tagesordnung der Mitgliederversammlung der WSAK MSP am 24.02.2024

Tagungsort:  17039 Blankenhof OT Chemnitz, Neubrandenburger Str. 1, Agrargesellschaft Chemnitz mbH
Beginn:  09:30 Uhr
Ende: gegen ca. 13°° Uhr

  1. Begrüßung durch den Kassenvorsteher und Bekanntgabe des Versammlungsleiters – Rainer Schulze
  2. Bekanntgabe und Beschluss der Tagesordnung
  3. Ausführungen zur Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  4. Rechenschaftsbericht der WSAK MSP / Vorsteher WSAK  – Edgar Will
  5. Ausführungen zum Wildschadensgeschehen / Geschäftsführer WSAK – Manfred Bergmann
  6. Ausführungen zur finanziellen Lage der WSAK / Schatzmeister WSAK – Toni Jaschinski
  7. Bericht der Rechnungsprüfer der WSAK / Hauptrechungsprüfer WSAK
  8. Diskussion zu Punkt TOP 4 – 7
  9. Abstimmung zu TOP 4 und 6 / Entlastung des Vorstandes
  10. Abstimmung zu Beschluss Entschädigung Kassenprüfer
  11. Kurze Pause – ca. 20 Minuten
  12. Wahl einer Wahlkommission
  13. Wahlvorschläge für den Vorstand und kurze Vorstellung der Kandidaten
  14. Wahl eines neuen Vorstandes
  15. Wahlvorschläge für die Kassenprüfer
  16. Wahl der Kassenprüfer
  17. Schlusswort des neuen Vorstandes der WSAK

Edgar Will

Kassenvorsteher

Einladung zur Mitgliederversammlung 2024

Der Vorstand der WSAK MSP lädt entsprechend § 7 Absatz 1 der am 03.03.2012 auf der Gründungsversammlung in Basepohl beschlossenen Hauptsatzung, sowie entsprechend § 27 Absatz 3, Satz 2 und Absatz 4 des Landesjagdgesetzes, alle Mitglieder der WSAK MSP zur Mitgliederversammlung ein.

Ort:  17039 Blankenhof OT Chemnitz, Neubrandenburger Str. 1, Agrargesellschaft Chemnitz mbH
(Parkplätze sind auf dem Gelände vorhanden)

Termin: 24.02.2024 Beginn: 09:30Uhr, Einlass ab 09:00 Uhr

Gesetzliche Mitglieder der WSAK MSP sind laut § 3, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP sowie § 27, Absatz 1 des Landesjagdgesetzes, die im Kassengebiet ansässigen:

  • Jagdgenossenschaften,
  • Eigentümer eines Jagdbezirkes,
  • Pächter oder die Benannten eines Jagdbezirkes,
  • Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.

Freiwillige Mitglieder entsprechend § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der WSAK MSP sind ebenso eingeladen.
Laut § 7, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP, hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

Edgar Will

Kassenvorsteher

Beitragsfestsetzung 2023/2024

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. IV/30.03.2023

Anwesende Mitglieder: Carolin Lübbecke, Manfred Bergmann, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Rainer Schulze, Toni Jaschinski, Hartmut Kussmann

Entschuldigt: Edgar Will, Regina Seifert

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2023/2024

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 30.03.2023 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2023 / 2023 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha
2001-3000€60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha
ab 3001€70 Cent / ha70 Cent / ha70 Cent / ha70 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2020/2021 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
Ab 1,00 €20 % der Schadenssumme
anwesend:7 Vorstandsmitglieder
dafür:7 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

Manfred Bergmann – Geschäftsführer

C. Lübbecke – Schriftführer

Beitragsfestsetzung 2022/2023

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. I/07.04.2022

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Rainer Schulze

Entschuldigt: Hartmut Kussmann

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2022/2023

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 07.04.2022 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2021 / 2022 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€20 Cent / ha30 Cent / ha40 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€30 Cent / ha40 Cent / ha50 Cent / ha30 Cent / ha
2001-3000€40 Cent / ha50 Cent / ha60 Cent / ha40 Cent / ha
ab 3001€50 Cent / ha60 Cent / ha70 Cent / ha50 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2020/2021 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
Ab 1,00 €20 % der Schadenssumme
anwesend:8 Vorstandsmitglieder
dafür:8 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

Manfred Bergmann – Geschäftsführer

C. Lübbecke – Schriftführer

Beitragsfestsetzung 2021/2022

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. I/24.06.2021

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Rainer Schulze

Entschuldigt: Hartmut Kussmann, Toni Jaschinski

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2021/2022

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 24.06.2021 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2020 / 2021 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha20 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€30 Cent / ha30 Cent / ha40 Cent / ha30 Cent / ha
2001-3000€40 Cent / ha40 Cent / ha50 Cent / ha40 Cent / ha
ab 3001€50 Cent / ha50 Cent / ha60 Cent / ha50 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2020/2021 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
Ab 1,00 €20 % der Schadenssumme
anwesend:7 Vorstandsmitglieder
dafür:7 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

Manfred Bergmann – Geschäftsführer

C. Lübbecke – Schriftführer

Beitragsfestsetzung 2020/2021

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. I/28.05.2020

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Rainer Schulze, Toni Jaschinski

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2020/2021

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 28.05.2020 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2019 / 2020 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€00 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha00 Cent / ha
1001-2000€30 Cent / ha30 Cent / ha30 Cent / ha30 Cent / ha
2001-3000€40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha
ab 3001€50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2019/2020 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme
anwesend:8 Vorstandsmitglieder
dafür:7 Vorstandsmitglieder
dagegen:1 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher (Versammlungsleiter)

Manfred Bergmann – Geschäftsführer

C. Lübbecke – Schriftführer

Beitragsfestsetzung 2019/2020

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. I/21.03.2019

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Rainer Schuze

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2019/2020

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 21.03.2019 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2018 / 20198 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha20 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha
2001-3000€50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha
ab 3001€60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2017/2018 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme
anwesend:7 Vorstandsmitglieder
dafür:7 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher (Versammlungsleiter)

C. Lübbecke – Schriftführer

Beitragsfestsetzung 2018/2019

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. IV/14.03.2018

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Toni Jaschinski, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Hartmut Kussmann, Rainer Schuze

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2018/2019

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensaus- gleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 14.03.2018 wurden, entsprechend der Be- schlüsse der MV-en vom 16.02.2013, 14.03.2015 und 20.04.2017, folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2017 / 2018 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha30 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€40 Cent / ha40 Cent / ha60 Cent / ha40 Cent / ha
2001-3000€50 Cent / ha50 Cent / ha70 Cent / ha50 Cent / ha
ab 3001€60 Cent / ha60 Cent / ha80 Cent / ha60 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2017/2018 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme

 

anwesend:9 Vorstandsmitglieder
dafür:9 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher (Versammlungsleiter)

C. Lübbecke – Schriftführer

 

Tagesordnung der Mitgliederversammlung der WSAK MSP am 17.02.2018

Tagungsort:  17192 Waren (Müritz), Warendorfer Strasse 18, ÜAZ
Beginn:  10°° Uhr
Ende: gegen ca. 13°° Uhr

  1. Begrüßung durch den Kassenvorsteher und Bekanntgabe des Versammlungsleiters – Rainer Schulze
  2. Bekanntgabe und Beschluss der Tagesordnung
  3. Ausführungen zur Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  4. Rechenschaftsbericht der WSAK MSP / Vorsteher WSAK  – Edgar Will
  5. Ausführungen zum Wildschadensgeschehen / Geschäftsführer WSAK – Manfred Bergmann
  6. Ausführungen zur finanziellen Lage der WSAK / Schatzmeister WSAK – Toni Jaschinski
  7. Bericht der Rechnungsprüfer der WSAK / Hauptrechungsprüfer WSAK
  8. Diskussion zu Punkt TOP 4 – 7
  9. Abstimmung zu TOP 4 und 6 / Entlastung des Vorstandes
  10. Kurze Pause – ca. 20 Minuten
  11. Wahl einer Wahlkommission
  12. Wahlvorschläge für den Vorstand und kurze Vorstellung der Kandidaten
  13. Wahl eines neuen Vorstandes
  14. Schlusswort des neuen Vorstandes der WSAK

Edgar Will

Kassenvorsteher

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

Der Vorstand der WSAK MSP lädt entsprechend § 7 Absatz 1 der am 03.03.2012 auf der Gründungsversammlung in Basepohl beschlossenen Hauptsatzung, sowie entsprechend § 27 Absatz 3, Satz 2 und Absatz 4 des Landesjagdgesetzes, alle Mitglieder der WSAK MSP zur Mitgliederversammlung ein.

Ort:  17192 Waren (Müritz), Warendorfer Strasse 18, ÜAZ
(öffentliche Parkplätze sind in unmittelbarer Nachbarschaft des ÜAZ  vorhanden)

Termin: 17.02.2018  Beginn: 10.00Uhr, Einlass ab 09.30 Uhr

Gesetzliche Mitglieder der WSAK MSP sind laut § 3, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP sowie § 27, Absatz 1 des Landesjagdgesetzes, die im Kassengebiet ansässigen:

  • Jagdgenossenschaften,
  • Eigentümer eines Jagdbezirkes,
  • Pächter oder die Benannten eines Jagdbezirkes,
  • Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.

Freiwillige Mitglieder entsprechend § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der WSAK MSP sind ebenso eingeladen.
Laut § 7, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP, hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

Edgar Will

Kassenvorsteher