Beitragsfestsetzung 2018/2019

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. IV/14.03.2018

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Toni Jaschinski, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Hartmut Kussmann, Rainer Schuze

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2018/2019

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensaus- gleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 14.03.2018 wurden, entsprechend der Be- schlüsse der MV-en vom 16.02.2013, 14.03.2015 und 20.04.2017, folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2017 / 2018 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha30 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€40 Cent / ha40 Cent / ha60 Cent / ha40 Cent / ha
2001-3000€50 Cent / ha50 Cent / ha70 Cent / ha50 Cent / ha
ab 3001€60 Cent / ha60 Cent / ha80 Cent / ha60 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2017/2018 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme

 

anwesend:9 Vorstandsmitglieder
dafür:9 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher (Versammlungsleiter)

C. Lübbecke – Schriftführer