Beitragsfestsetzung 2022/2023

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. I/07.04.2022

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Rainer Schulze

Entschuldigt: Hartmut Kussmann

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2022/2023

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 07.04.2022 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2021 / 2022 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€20 Cent / ha30 Cent / ha40 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€30 Cent / ha40 Cent / ha50 Cent / ha30 Cent / ha
2001-3000€40 Cent / ha50 Cent / ha60 Cent / ha40 Cent / ha
ab 3001€50 Cent / ha60 Cent / ha70 Cent / ha50 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2020/2021 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
Ab 1,00 €20 % der Schadenssumme
anwesend:8 Vorstandsmitglieder
dafür:8 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

Manfred Bergmann – Geschäftsführer

C. Lübbecke – Schriftführer