Beitragsfestsetzung 2023/2024

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. IV/30.03.2023

Anwesende Mitglieder: Carolin Lübbecke, Manfred Bergmann, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Rainer Schulze, Toni Jaschinski, Hartmut Kussmann

Entschuldigt: Edgar Will, Regina Seifert

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2023/2024

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 30.03.2023 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2023 / 2023 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha
2001-3000€60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha
ab 3001€70 Cent / ha70 Cent / ha70 Cent / ha70 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2020/2021 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
Ab 1,00 €20 % der Schadenssumme
anwesend:7 Vorstandsmitglieder
dafür:7 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

Manfred Bergmann – Geschäftsführer

C. Lübbecke – Schriftführer

Beitragsfestsetzung 2022/2023

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. I/07.04.2022

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Rainer Schulze

Entschuldigt: Hartmut Kussmann

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2022/2023

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 07.04.2022 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2021 / 2022 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€20 Cent / ha30 Cent / ha40 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€30 Cent / ha40 Cent / ha50 Cent / ha30 Cent / ha
2001-3000€40 Cent / ha50 Cent / ha60 Cent / ha40 Cent / ha
ab 3001€50 Cent / ha60 Cent / ha70 Cent / ha50 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2020/2021 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
Ab 1,00 €20 % der Schadenssumme
anwesend:8 Vorstandsmitglieder
dafür:8 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

Manfred Bergmann – Geschäftsführer

C. Lübbecke – Schriftführer

Beitragsfestsetzung 2021/2022

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. I/24.06.2021

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Rainer Schulze

Entschuldigt: Hartmut Kussmann, Toni Jaschinski

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2021/2022

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 24.06.2021 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2020 / 2021 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha20 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€30 Cent / ha30 Cent / ha40 Cent / ha30 Cent / ha
2001-3000€40 Cent / ha40 Cent / ha50 Cent / ha40 Cent / ha
ab 3001€50 Cent / ha50 Cent / ha60 Cent / ha50 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2020/2021 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
Ab 1,00 €20 % der Schadenssumme
anwesend:7 Vorstandsmitglieder
dafür:7 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

Manfred Bergmann – Geschäftsführer

C. Lübbecke – Schriftführer

Beitragsfestsetzung 2020/2021

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. I/28.05.2020

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Rainer Schulze, Toni Jaschinski

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2020/2021

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 28.05.2020 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2019 / 2020 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€00 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha00 Cent / ha
1001-2000€30 Cent / ha30 Cent / ha30 Cent / ha30 Cent / ha
2001-3000€40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha
ab 3001€50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2019/2020 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme
anwesend:8 Vorstandsmitglieder
dafür:7 Vorstandsmitglieder
dagegen:1 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher (Versammlungsleiter)

Manfred Bergmann – Geschäftsführer

C. Lübbecke – Schriftführer

Beitragsfestsetzung 2019/2020

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. I/21.03.2019

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Rainer Schuze

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2019/2020

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 21.03.2019 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2018 / 20198 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha20 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha
2001-3000€50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha
ab 3001€60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2017/2018 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme
anwesend:7 Vorstandsmitglieder
dafür:7 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher (Versammlungsleiter)

C. Lübbecke – Schriftführer

Beitragsfestsetzung 2018/2019

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. IV/14.03.2018

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Toni Jaschinski, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Hartmut Kussmann, Rainer Schuze

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2018/2019

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensaus- gleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 14.03.2018 wurden, entsprechend der Be- schlüsse der MV-en vom 16.02.2013, 14.03.2015 und 20.04.2017, folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2017 / 2018 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha30 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€40 Cent / ha40 Cent / ha60 Cent / ha40 Cent / ha
2001-3000€50 Cent / ha50 Cent / ha70 Cent / ha50 Cent / ha
ab 3001€60 Cent / ha60 Cent / ha80 Cent / ha60 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2017/2018 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme

 

anwesend:9 Vorstandsmitglieder
dafür:9 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher (Versammlungsleiter)

C. Lübbecke – Schriftführer

 

Beitragsfestsetzung 2017/2018

Beschluss des Kassenvorstandes I / 2017

über die Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kassenjahr 2017/2018

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensaus- gleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 20.04.2017 wurden, entsprechend der Be- schlüsse der MV-en vom 16.02.2013 und 14.03.2015, folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2016 / 2017 wie folgt gestaffelt. Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha20 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€40 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha40 Cent / ha
2001-3000€50 Cent / ha70 Cent / ha70 Cent / ha50 Cent / ha
ab 3001€60 Cent / ha80 Cent / ha80 Cent / ha60 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2016/2017 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme

Die Beiträge werden ab dem 01.06.2017 als Einzelbescheide erhoben.

Zum Wildschadensersatz verpflichteten Mitgliedern werden im Schadensfall auf Antrag 90% des Wildschadens erstattet und an den Geschädigten ausgezahlt. Sollte ein erhebliches Mitverschulden durch den Ersatzverpflichteten vorliegen, kann laut § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wildschadensausgleichskasse der Wildschadensausgleich, durch den Geschäftsführer, mit Zustimmung des Kassenvorstandes, in besonderen Fällen gemindert werden. Diese besonderen Fälle sind in § 14 Abs. 3 Bst. a – e der Hauptsatzung geregelt.

anwesend:9 Vorstandsmitglieder
dafür:9 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

H.A. Witte – Schriftführer

 

Beitragsfestsetzung 2016/2017

Beschluss des Kassenvorstandes I / 2016

über die Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kassenjahr 2016/2017

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensaus- gleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 17.03.2016 wurden, entsprechend der Be- schlüsse der MV-en vom 16.02.2013 und 14.03.2015, folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2015 / 2016 wie folgt gestaffelt. Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha1 J. beitragsfrei
1001-2000€40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha1 J. beitragsfrei
2001-3000€50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha1 J. beitragsfrei
ab 3001€60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha1 J. beitragsfrei

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2015/2016 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme

Die Beiträge werden ab dem 01.06.2016 als Einzelbescheide erhoben.

Zum Wildschadensersatz verpflichteten Mitgliedern werden im Schadensfall auf Antrag 90% des Wildschadens erstattet und an den Geschädigten ausgezahlt. Sollte ein erhebliches Mitverschulden durch den Ersatzverpflichteten vorliegen, kann laut § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wildschadensausgleichskasse der Wildschadensausgleich, durch den Geschäftsführer, mit Zustimmung des Kassenvorstandes, in besonderen Fällen gemindert werden. Diese besonderen Fälle sind in § 14 Abs. 3 Bst. a – e der Hauptsatzung geregelt.

anwesend:8 Vorstandsmitglieder
dafür:8 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

H.A. Witte – Schriftführer

 

Beitragsfestsetzung 2015/2016

Beschluss des Kassenvorstandes I / 2015

über die Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kassenjahr 2015/2016

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensaus- gleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
  3. Grundbeiträge:Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 16.04.2015 wurden, entsprechend der Be- schlüsse der MV-en vom 16.02.2013 und 14.03.2015, folgende Festlegungen getroffen:Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2014 / 2015 wie folgt gestaffelt. Ausgenom- men sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha1 J. beitragsfrei
1001-2000€40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha1 J. beitragsfrei
2001-3000€50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha1 J. beitragsfrei
ab 3001€60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha1 J. beitragsfrei

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2014/2015 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme

Die Beiträge werden ab dem 01.06.2015 als Einzelbescheide erhoben.

Zum Wildschadensersatz verpflichteten Mitgliedern werden im Schadensfall auf Antrag 90% des Wildschadens erstattet und an den Geschädigten ausgezahlt. Sollte ein erhebliches Mitverschulden durch den Ersatzverpflichteten vorliegen, kann laut § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wildschadens- ausgleichskasse der Wildschadensausgleich, durch den Geschäftsführer, mit Zustimmung des Kassen- vorstandes, in besonderen Fällen gemindert werden. Diese besonderen Fälle sind in § 14 Abs. 3 Bst. a – e der Hauptsatzung geregelt.

anwesend:8 Vorstandsmitglieder
dafür:8 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

H.A. Witte – Schriftführer

 

Beitragsfestsetzung 2014/2015

Bekanntmachung
über die Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kassenjahr 2014/2015

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im §2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
  2.  Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse am 27.03.2014 wurden entsprechend der Beschlüsse der MV vom 16.02.2013 folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag  je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2013 / 2014 wie folgt gestaffelt.  Ausgenommen sind Wasserflächen von Seen ab 30 Hektar und von künstlichen Fischteichen.
    SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
    0-1000€15 Cent / ha15 Cent / ha35 Cent / ha15 Cent / ha
    1001-2000€20 Cent / ha20 Cent / ha45 Cent / ha20 Cent / ha
    2001-3000€25 Cent / ha25 Cent / ha50 Cent / ha25 Cent / ha
    ab 3001€30 Cent / ha30 Cent / ha60 Cent / ha30 Cent / ha
  4. Schadensbeiträge:
    Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2013/2014 wie folgt errechnet:
    SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
    0-2000€20% der Schadenssumme
    ab 2001€40% der Schadenssumme
    Die Beiträge werden bis zum 01.06.2014 als Einzelbescheide erhoben.Zum Wildschadensersatz verpflichteten Mitgliedern werden im Schadensfall auf Antrag 90% des Wildschadens erstattet und an den Geschädigten ausgezahlt. Sollte ein erhebliches Mitverschulden durch den Ersatzverpflichteten vorliegen, kann laut §14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wildschadensausgleichskasse der Wildschadensausgleich, durch den Geschäftsführer, mit Zustimmung des Kassenvorstandes, in besonderen Fällen gemindert werden.Diese besonderen Fälle sind in § 14 Abs. 3 Bst. a – e der Hauptsatzung geregelt.

    • Die Beitragspflicht für den Grund- und Schadensbeitrag entsteht mit Beginn des Kassenjahres 2014/2015.
      Die Ersatzpflichtigen, die im Jagdjahr 2013/2014 Wildschaden hatten und durch die Wildschadensausgleichskasse ausgeglichen wurden, bleiben trotz Änderung der Pachtverhältnisse schadensbeitragspflichtig.
    • Die Beiträge sind innerhalb eine Monats nach Erhalt des Beitragsbescheides fällig.

Stavenhagen, den 15.04.2014

Edgar Will / Kassenvorsteher