Beitragsfestsetzung 2025/2026

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK Nr. I /13.03.2025

Edgar Will, Manfred Bergmann, Regina Seifert, Roland Utecht, Ulrich Saweliev, Rainer Schulze, Hartmut Kussmann, Toni Jaschinski, Carolin Lübbecke

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Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2025/2026

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 13.03.2025 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2024 / 2025 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha30 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€50 Cent / ha70 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha
2001-3000€60 Cent / ha80 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha
ab 3001€70 Cent / ha90 Cent / ha70 Cent / ha70 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2023/2024 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
von 1,00€ - 2.000€20 % der Schadenssumme
ab 2.001€40% der Schadenssumme

E. Will – Vorsteher

Manfred Bergmann – Geschäftsführer

C. Lübbecke – Schriftführer