Tagesordnung der Mitgliederversammlung der WSAK MSP am 17.02.2018

Tagungsort:  17192 Waren (Müritz), Warendorfer Strasse 18, ÜAZ
Beginn:  10°° Uhr
Ende: gegen ca. 13°° Uhr

  1. Begrüßung durch den Kassenvorsteher und Bekanntgabe des Versammlungsleiters – Rainer Schulze
  2. Bekanntgabe und Beschluss der Tagesordnung
  3. Ausführungen zur Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  4. Rechenschaftsbericht der WSAK MSP / Vorsteher WSAK  – Edgar Will
  5. Ausführungen zum Wildschadensgeschehen / Geschäftsführer WSAK – Manfred Bergmann
  6. Ausführungen zur finanziellen Lage der WSAK / Schatzmeister WSAK – Toni Jaschinski
  7. Bericht der Rechnungsprüfer der WSAK / Hauptrechungsprüfer WSAK
  8. Diskussion zu Punkt TOP 4 – 7
  9. Abstimmung zu TOP 4 und 6 / Entlastung des Vorstandes
  10. Kurze Pause – ca. 20 Minuten
  11. Wahl einer Wahlkommission
  12. Wahlvorschläge für den Vorstand und kurze Vorstellung der Kandidaten
  13. Wahl eines neuen Vorstandes
  14. Schlusswort des neuen Vorstandes der WSAK

Edgar Will

Kassenvorsteher

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

Der Vorstand der WSAK MSP lädt entsprechend § 7 Absatz 1 der am 03.03.2012 auf der Gründungsversammlung in Basepohl beschlossenen Hauptsatzung, sowie entsprechend § 27 Absatz 3, Satz 2 und Absatz 4 des Landesjagdgesetzes, alle Mitglieder der WSAK MSP zur Mitgliederversammlung ein.

Ort:  17192 Waren (Müritz), Warendorfer Strasse 18, ÜAZ
(öffentliche Parkplätze sind in unmittelbarer Nachbarschaft des ÜAZ  vorhanden)

Termin: 17.02.2018  Beginn: 10.00Uhr, Einlass ab 09.30 Uhr

Gesetzliche Mitglieder der WSAK MSP sind laut § 3, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP sowie § 27, Absatz 1 des Landesjagdgesetzes, die im Kassengebiet ansässigen:

  • Jagdgenossenschaften,
  • Eigentümer eines Jagdbezirkes,
  • Pächter oder die Benannten eines Jagdbezirkes,
  • Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.

Freiwillige Mitglieder entsprechend § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der WSAK MSP sind ebenso eingeladen.
Laut § 7, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP, hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

Edgar Will

Kassenvorsteher

 

Beitragsfestsetzung 2017/2018

Beschluss des Kassenvorstandes I / 2017

über die Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kassenjahr 2017/2018

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensaus- gleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 20.04.2017 wurden, entsprechend der Be- schlüsse der MV-en vom 16.02.2013 und 14.03.2015, folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2016 / 2017 wie folgt gestaffelt. Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha20 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€40 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha40 Cent / ha
2001-3000€50 Cent / ha70 Cent / ha70 Cent / ha50 Cent / ha
ab 3001€60 Cent / ha80 Cent / ha80 Cent / ha60 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2016/2017 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme

Die Beiträge werden ab dem 01.06.2017 als Einzelbescheide erhoben.

Zum Wildschadensersatz verpflichteten Mitgliedern werden im Schadensfall auf Antrag 90% des Wildschadens erstattet und an den Geschädigten ausgezahlt. Sollte ein erhebliches Mitverschulden durch den Ersatzverpflichteten vorliegen, kann laut § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wildschadensausgleichskasse der Wildschadensausgleich, durch den Geschäftsführer, mit Zustimmung des Kassenvorstandes, in besonderen Fällen gemindert werden. Diese besonderen Fälle sind in § 14 Abs. 3 Bst. a – e der Hauptsatzung geregelt.

anwesend:9 Vorstandsmitglieder
dafür:9 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

H.A. Witte – Schriftführer

 

Beitragsfestsetzung 2016/2017

Beschluss des Kassenvorstandes I / 2016

über die Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kassenjahr 2016/2017

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensaus- gleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 17.03.2016 wurden, entsprechend der Be- schlüsse der MV-en vom 16.02.2013 und 14.03.2015, folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2015 / 2016 wie folgt gestaffelt. Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha1 J. beitragsfrei
1001-2000€40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha1 J. beitragsfrei
2001-3000€50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha1 J. beitragsfrei
ab 3001€60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha1 J. beitragsfrei

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2015/2016 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme

Die Beiträge werden ab dem 01.06.2016 als Einzelbescheide erhoben.

Zum Wildschadensersatz verpflichteten Mitgliedern werden im Schadensfall auf Antrag 90% des Wildschadens erstattet und an den Geschädigten ausgezahlt. Sollte ein erhebliches Mitverschulden durch den Ersatzverpflichteten vorliegen, kann laut § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wildschadensausgleichskasse der Wildschadensausgleich, durch den Geschäftsführer, mit Zustimmung des Kassenvorstandes, in besonderen Fällen gemindert werden. Diese besonderen Fälle sind in § 14 Abs. 3 Bst. a – e der Hauptsatzung geregelt.

anwesend:8 Vorstandsmitglieder
dafür:8 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

H.A. Witte – Schriftführer

 

Beitragsfestsetzung 2015/2016

Beschluss des Kassenvorstandes I / 2015

über die Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kassenjahr 2015/2016

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensaus- gleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
  3. Grundbeiträge:Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 16.04.2015 wurden, entsprechend der Be- schlüsse der MV-en vom 16.02.2013 und 14.03.2015, folgende Festlegungen getroffen:Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2014 / 2015 wie folgt gestaffelt. Ausgenom- men sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha1 J. beitragsfrei
1001-2000€40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha1 J. beitragsfrei
2001-3000€50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha1 J. beitragsfrei
ab 3001€60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha1 J. beitragsfrei

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2014/2015 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme

Die Beiträge werden ab dem 01.06.2015 als Einzelbescheide erhoben.

Zum Wildschadensersatz verpflichteten Mitgliedern werden im Schadensfall auf Antrag 90% des Wildschadens erstattet und an den Geschädigten ausgezahlt. Sollte ein erhebliches Mitverschulden durch den Ersatzverpflichteten vorliegen, kann laut § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wildschadens- ausgleichskasse der Wildschadensausgleich, durch den Geschäftsführer, mit Zustimmung des Kassen- vorstandes, in besonderen Fällen gemindert werden. Diese besonderen Fälle sind in § 14 Abs. 3 Bst. a – e der Hauptsatzung geregelt.

anwesend:8 Vorstandsmitglieder
dafür:8 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

H.A. Witte – Schriftführer

 

Tagesordnung der Mitgliederversammlung der WSAK MSP am 14.03.2015

Tagungsort:  17087 Altentreptow, Oberbaustr. 62 – Saal des Fritz-Reuter-Hauses
Beginn:  09°° Uhr
Ende: gegen ca. 13°° Uhr

  1. Begrüßung durch den Kassenvorsteher und Bekanntgabe des Versammlungsleiters
  2. Bekanntgabe und Beschluss der Tagesordnung
  3. Ausführungen zur Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  4. Rechenschaftsbericht der WSAK MSP / Vorsteher WSAK  – Edgar Will
  5. Ausführungen zum Wildschadensgeschehen / Geschäftsführer WSAK – Manfred Bergmann
  6. Ausführungen zur finanziellen Lage der WSAK / Schatzmeister WSAK – Toni Jaschinski
  7. Bericht der Rechnungsprüfer der WSAK / Hauptrechungsprüfer WSAK – Klaus Spiegel
  8. Diskussion zu Punkt TOP 4 – 7
  9. Abstimmung zu TOP 4 und 6 / Entlastung des Vorstandes
  10. Kurze Pause
  11. Wahl einer Wahlkommission
  12. Vorstellung des Abwahlantrages und Begründung zur Abwahl Frau Schipmann aus dem Vorstand der WSAK
  13. Abstimmung über die Abwahl laut TOP 11
  14. Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes, für den Fall, dass die Mitgliederversammlung für die Abwahl von Frau Schipmann votiert
  15. Schlusswort des Vorstehers der WSAK

Edgar Will

Kassenvorsteher

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

Der Vorstand der WSAK MSP lädt entsprechend § 7 Absatz 1 der am 03.03.2012 auf der Gründungsversammlung in Basepohl beschlossenen Hauptsatzung, sowie entsprechend § 27 Absatz 3, Satz 2 und Absatz 4 des Landesjagdgesetzes, alle Mitglieder der WSAK MSP zur Mitgliederversammlung ein.

Ort:  17087 Altentreptow, Oberbaustr. 62 –  Saal des Fritz-Reuter-Hauses
(öffentliche Parkplätze sind in unmittelbarer Nachbarschaft des Fritz-Reuter-Hauses  vorhanden)

Termin: 14.03.2015  Beginn: 09.00Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr

Gesetzliche Mitglieder der WSAK MSP sind laut § 3, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP sowie § 27, Absatz 1 des Landesjagdgesetzes, die im Kassengebiet ansässigen:

  • Jagdgenossenschaften,
  • Eigentümer eines Jagdbezirkes,
  • Pächter oder die Benannten eines Jagdbezirkes,
  • Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.

Freiwillige Mitglieder entsprechend § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der WSAK MSP sind ebenso eingeladen.
Laut § 7, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP, hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

Edgar Will

Kassenvorsteher

 

Beitragsfestsetzung 2014/2015

Bekanntmachung
über die Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kassenjahr 2014/2015

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im §2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
  2.  Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse am 27.03.2014 wurden entsprechend der Beschlüsse der MV vom 16.02.2013 folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag  je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2013 / 2014 wie folgt gestaffelt.  Ausgenommen sind Wasserflächen von Seen ab 30 Hektar und von künstlichen Fischteichen.
    SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
    0-1000€15 Cent / ha15 Cent / ha35 Cent / ha15 Cent / ha
    1001-2000€20 Cent / ha20 Cent / ha45 Cent / ha20 Cent / ha
    2001-3000€25 Cent / ha25 Cent / ha50 Cent / ha25 Cent / ha
    ab 3001€30 Cent / ha30 Cent / ha60 Cent / ha30 Cent / ha
  4. Schadensbeiträge:
    Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2013/2014 wie folgt errechnet:
    SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
    0-2000€20% der Schadenssumme
    ab 2001€40% der Schadenssumme
    Die Beiträge werden bis zum 01.06.2014 als Einzelbescheide erhoben.Zum Wildschadensersatz verpflichteten Mitgliedern werden im Schadensfall auf Antrag 90% des Wildschadens erstattet und an den Geschädigten ausgezahlt. Sollte ein erhebliches Mitverschulden durch den Ersatzverpflichteten vorliegen, kann laut §14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wildschadensausgleichskasse der Wildschadensausgleich, durch den Geschäftsführer, mit Zustimmung des Kassenvorstandes, in besonderen Fällen gemindert werden.Diese besonderen Fälle sind in § 14 Abs. 3 Bst. a – e der Hauptsatzung geregelt.

    • Die Beitragspflicht für den Grund- und Schadensbeitrag entsteht mit Beginn des Kassenjahres 2014/2015.
      Die Ersatzpflichtigen, die im Jagdjahr 2013/2014 Wildschaden hatten und durch die Wildschadensausgleichskasse ausgeglichen wurden, bleiben trotz Änderung der Pachtverhältnisse schadensbeitragspflichtig.
    • Die Beiträge sind innerhalb eine Monats nach Erhalt des Beitragsbescheides fällig.

Stavenhagen, den 15.04.2014

Edgar Will / Kassenvorsteher