Die WSAK stellt sich vor

Sehr geehrte Landwirte und Jagdgenossen
sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen, sowie Gäste, wir begrüßen Sie auf der Internetseite der Wildschadensausgleichskasse im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Die Wildschadensausgleichskasse (WSAK) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde am 03. März 2012, nach der Kreisgebietsreform in Mecklenburg Vorpommern, gegründet. Die WSAK wurde aus den Wildschadensausgleiskassen in den Altkreisen Mecklenburg-Strelitz, Müritz, einem Großteil des Altkreises Demmin und der Stadt Neubrandenburg neu gegründet.
In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt wird eine Wildschadensausgleichskasse (Kasse) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Mitglieder der Kasse sind die Jagdgenossenschaften, die Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes (Eigenjagdbesitzer), die Pächter eines Jagdbezirkes und die Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften. Alle anderen Landwirte können der Kasse beitreten. Mehrere Kassen können durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbaren, dass eine der Kassen die Aufgaben der übrigen Kassen übernimmt. § 165 der Kommunalverfassung gilt entsprechend. Die Kasse untersteht der Fachaufsicht der Jagdbehörde.
Die Kasse hat die Aufgabe, Wildschäden zu verhindern und von Rot-, Dam- und Schwarzwild verursachte Wildschäden auszugleichen. Die Kasse arbeitet kostendeckend und nicht gewinnorientiert. Der Verwaltungsaufwand ist gering zu halten.
Die Kasse regelt ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung durch Satzung (Haupt-/Beitragssatzung). Eine Satzung wird mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. Beschließt die Kasse nicht bis zum Ablauf von sechs Monaten nach ihrer Errichtung ihre Hauptsatzung, erlässt und veröffentlicht sie die Jagdbehörde auf Kosten der Kasse. Beschluss und Änderung einer Satzung bedürfen der Genehmigung durch die Jagdbehörde. Die oberste Jagdbehörde kann durch Rechtsverordnung Mustersatzungen gemäß Satz 1 erlassen und vorschreiben, dass bei Einhaltung der Mustersatzungen die Anzeige an die Stelle der Genehmigung tritt.
Auf der Gründungsveranstaltung am 03.03.2012 in Basepohl wurde ein neuer Vorstand gewählt. Die Kasse hat ihren Sitz in 17153 Stavenhagen und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Vorstand besteht aus 9 Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder verrichten die Tätigkeit, bis auf ein Mitglied, ehrenamtlich. Auf einer der nächsten Seiten sind die Namen mit der Zuständigkeit und den Kontaktdaten zu finden.
Die WSAK ist für eine Fläche von rund 350.000ha zuständig. Auf dieser Fläche werden ca. 950 Beitragsbescheide erlassen und es werden im Durchschnitt pro Jahr ca. 120 Wildschadensmeldungen bearbeitet. Die auftretenden Wildschäden werden aus den Beiträgen der Kassenmitglieder finanziert, wobei sich die Höhe der Beiträge nach der wirtschaftlichen Lage der Kasse und dem Wildschadensgeschehen des Vorjahres orientiert . An jeder Wildschadenbesichtigung nimmt immer mindestens ein Vorstandsmitglied teil.
Auf den folgenden Seiten können Sie weitere Informationen über die Wildschadensausgleichskasse im Landkreis Mecklenburgisch Seenplatte erhalten.

Mit freundlichem Gruß,
Edgar Will – Kassenvorsteher

Beitragsfestsetzung 2013/14

Bekanntmachung
über die Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kassenjahr 2013/2014

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im §2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
  2.  Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse am 10.04.2013 wurden entsprechend der Beschlüsse der MV vom 16.02.2013 folgende Festlegungen getroffen:Der Grundbeitrag  je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2012 / 2013 wie folgt gestaffelt. Ausgenommen sind dabei Seen und künstliche Fischteiche.
    SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
    0-1000€15 Cent / ha15 Cent / ha40 Cent / ha15 Cent / ha
    1001-2000€20 Cent / ha20 Cent / ha50 Cent / ha20 Cent / ha
    2001-3000€25 Cent / ha25 Cent / ha55 Cent / ha25 Cent / ha
    ab 3001€30 Cent / ha30 Cent / ha60 Cent / ha30 Cent / ha
  4. Schadensbeiträge:
    Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2012/2013 wie folgt errechnet:
    SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
    0-2000€20% der Schadenssumme
    ab 2001€40% der Schadenssumme

    Die Beiträge werden bis zum 01.06.2013 als Einzelbescheide erhoben.

    Zum Wildschadensersatz verpflichteten Mitgliedern werden im Schadensfall auf Antrag 90% des Wildschadens erstattet und an den Geschädigten ausgezahlt. Sollte ein erhebliches Mitverschulden durch den Ersatzverpflichteten vorliegen, kann laut §14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wildschadensausgleichskasse der Wildschadensausgleich, durch den Geschäftsführer, mit Zustimmung des Kassenvorstandes, in besonderen Fällen gemindert werden.

    Diese besonderen Fälle sind in § 14 Abs. 3 Bst. a – e der Hauptsatzung geregelt.

    • Die Beitragspflicht für den Grund- und Schadensbeitrag entsteht mit Beginn des Kassenjahres 2013/2014.
      Die Ersatzpflichtigen, die im Jagdjahr 2012/2013 Wildschaden hatten und durch die Wildschadensausgleichskasse ausgeglichen wurden, bleiben trotz Änderung der Pachtverhältnisse schadensbeitragspflichtig.
    • Die Beiträge sind innerhalb eine Monats nach Erhalt des Beitragsbescheides fällig.

Stavenhagen, den 15.04.2013

Edgar Will / Kassenvorsteher